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Kfz-Sachverständigenbüro seit 2001

Unabhängige Kfz-Gutachten für Wernigerode und den Harz

Nach einem Unfall entscheiden Sie, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Wir erfassen den Schaden vollständig und nachvollziehbar – als Grundlage dafür, dass die Versicherung reguliert, was Ihnen zusteht.

Telefonisch Montag bis Freitag, 8:00 – 17:00 Uhr. Der E-Mail-Link öffnet Ihr Mailprogramm mit einer vorbereiteten Vorlage – diese Website selbst erhebt keine Daten.

Sie haben freie Gutachterwahl

Bei einem unverschuldeten Unfall bestimmen Sie den Sachverständigen – nicht die gegnerische Versicherung. Sie darf Ihnen einen Gutachter vorschlagen, vorschreiben darf sie ihn nicht.

Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Auftrag der Gegenseite. Ein unabhängiger Sachverständiger stellt den Schaden neutral fest.

  • Die Kosten trägt in der Regel die GegenseiteBei unverschuldetem Unfall gehört das Gutachten zum ersatzfähigen Schaden.
  • Unabhängig von Versicherungen und WerkstättenWir sind an keinen Auftraggeber der Gegenseite gebunden.
  • Vollständig dokumentiertWertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Reparaturdauer und Nutzungsausfall.
Leistungen

Alles rund um den Wert und den Schaden Ihres Fahrzeugs

Vom Auffahrunfall über die Bewertung vor dem Verkauf bis zur Rekonstruktion eines strittigen Unfallhergangs – für Pkw, Nutzfahrzeuge, Motorräder, Reisemobile und Oldtimer.

Nicht sicher, was Sie brauchen?

Rufen Sie an und schildern Sie kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen offen, ob ein Gutachten sinnvoll ist – und wenn nicht, auch das.

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So läuft es ab

Drei Schritte – und Sie haben ein belastbares Gutachten

  1. Anrufen oder schreiben

    Sie schildern kurz, was passiert ist. Wir klären, ob ein Gutachten sinnvoll ist, was wir dafür benötigen und wann wir Ihr Fahrzeug sehen können.

  2. Fahrzeug besichtigen

    In unserem Büro, in der Werkstatt, am Unfallort oder bei Ihnen zu Hause. Unser Einsatzgebiet reicht rund 100 Kilometer um Wernigerode.

  3. Gutachten erhalten

    Sie bekommen ein vollständiges Gutachten mit allen Werten, die für die Regulierung nötig sind – auf Wunsch auch direkt für Ihren Rechtsanwalt.

Büro & Team

Drei Kfz-Meister, die den Harz kennen

Seit der Eintragung ins Handelsregister am 1. April 2001 begutachten und bewerten wir Fahrzeuge aller Art.

Aus zwei Mitarbeitern ist ein eingespieltes Büro geworden. Mit der Etablierung in der Region kamen Beweissicherung, Unfallrekonstruktion und technische Gutachten bei Aggregatschäden hinzu. Heute reicht unser Einsatzgebiet rund 100 Kilometer um Wernigerode.

Carsten Heindorf

Kfz-Meister, Geschäftsführer
Sachverständiger

Enrico Pelz

Kfz-Meister
Sachverständiger

Daniel Marquardt

Kfz-Meister
Sachverständiger für Unfallaufnahme

Häufige Fragen

Was Anrufer uns am häufigsten fragen

Wer bezahlt das Schadengutachten nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigen in der Regel zum ersatzfähigen Schaden – sie werden also von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen.

Bei einem Kaskoschaden oder wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, beauftragt üblicherweise Ihre eigene Versicherung den Gutachter, oder Sie tragen die Kosten selbst. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen, welcher Fall bei Ihnen vorliegt.

Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen einen Sachverständigen vorschlagen – vorschreiben darf sie ihn nicht.

Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Auftrag der Gegenseite. Ein unabhängiger Sachverständiger vertritt weder Sie noch die Versicherung, sondern stellt den Schaden neutral fest.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze – je nach Rechtsprechung etwa 750 bis 1.000 Euro – erstattet die gegnerische Versicherung meist nur einen Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens.

Bei modernen Fahrzeugen lässt sich der Schaden von außen allerdings kaum noch einschätzen: Was nach einer Delle aussieht, betrifft oft Sensoren, Träger oder Assistenzsysteme. Sprechen Sie den Schaden deshalb kurz mit uns durch, bevor Sie entscheiden.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Schadengutachten?

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt beziffert die Reparaturkosten – mehr nicht.

Ein Schadengutachten dokumentiert zusätzlich den Zustand vor dem Unfall, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, die voraussichtliche Reparaturdauer sowie den Nutzungsausfall. Es ist als Beweismittel gegenüber Versicherung und Gericht verwendbar – ein Kostenvoranschlag ist das nicht.

Was muss ich zum Termin mitbringen?

Hilfreich sind:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis
  • Daten des Unfallgegners und dessen Versicherung
  • Polizeiliches Aktenzeichen, falls die Polizei aufgenommen hat
  • Belege über frühere Reparaturen, Sonderausstattung oder neue Reifen

Fehlt etwas, ist das kein Hindernis – wir klären das im Termin.

Kommen Sie auch zu mir vor Ort?

Ja. Unser Einsatzgebiet reicht rund 100 Kilometer um Wernigerode – unter anderem Halberstadt, Quedlinburg, Blankenburg, Thale, Osterwieck, Ilsenburg, Goslar und der gesamte Landkreis Harz.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in unserem Büro, in der Werkstatt, am Unfallort oder bei Ihnen zu Hause.

Brauche ich zusätzlich einen Rechtsanwalt?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören auch die Anwaltskosten in der Regel zum ersatzfähigen Schaden.

Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt setzt Ansprüche wie Nutzungsausfall, Wertminderung und Auslagenpauschale durch, die Versicherungen von sich aus oft nicht vollständig ausgleichen. Gutachten und anwaltliche Vertretung ergänzen sich – gern nennen wir Ihnen Kanzleien.

Schildern Sie uns kurz, was passiert ist.

Ein Anruf genügt für die Einschätzung, ob und welches Gutachten Sie brauchen. Das kostet Sie nichts – und Sie wissen danach, woran Sie sind.

Kfz-Sachverständigenbüro Carsten Heindorf GmbH

Anschrift
Benzingeröder Chaussee 78
38855 Wernigerode
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 8:00 – 17:00 Uhr
Telefon
03943 553390
Einsatzgebiet
Wernigerode und rund 100 km Umkreis im Harz
Anrufen E-Mail