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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schadensverursacher beziehungsweise die eingetretene Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH' s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Zuletzt aktualisiert am 28.11.2011 von Carsten Heindorf.
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Letzte Aktualisierung: 05. März 2012