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Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen besteht. Der Kfz Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
Zuletzt aktualisiert am 28.11.2011 von Carsten Heindorf.
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Letzte Aktualisierung: 05. März 2012