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Der geschädigte sollten darauf achten, dass der Sachverständige Kfz Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie beispielsweise dem BVSK ist. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die AK oder die Handwerkskammer.
Zuletzt aktualisiert am 28.11.2011 von Carsten Heindorf.
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Letzte Aktualisierung: 05. März 2012